Ich arbeite seit fast zwei Jahrzehnten schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Familienrechts und habe mich als Absolventin des Fachanwaltskurses Familienrecht auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert.
Trennung und Scheidung und die damit im Zusammenhang stehenden Themen verlangen ein umfangreiches Fachwissen. Dabei ist es für mich selbstverständlich, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen, um mein Wissen immer auf dem aktuellsten Stand zu halten.
Bei einer Trennung und einer Scheidung müssen z. B. folgende Punkte beachtet und gegebenenfalls geregelt werden:
→ der Kindesunterhalt
→ der Trennungsunterhalt
→ der nacheheliche Unterhalt
→ das Umgangsrecht
→ das Sorgerecht
→ der Zugewinnausgleich
→ der Versorgungsausgleich
→ steuerliche Fragen wie z. B. die Wahl der Steuerklasse
Ich berate Sie aber auch bei der Gestaltung von Eheverträgen, die bereits vor Beginn der Ehe, aber auch nach der Heirat oder einer Trennung geschlossen werden können. In einem Ehevertrag können z. B.
→ Unterhaltsfragen geklärt werden (Kindesunterhalt, Trennungs- und
nachehelicher Unterhalt)
→ der Güterstand gewählt werden (Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung)
→ Regelungen zum Versorgungsausgleich getroffen werden
→ das Vermögen aufgeteilt werden (Regelung des Zugewinnausgleichs)
Ich vertrete Ihre Interessen aber auch bei Fragen der Abstammung eines Kindes (z. B. bei einer Vaterschaftsanfechtung) oder beim Elternunterhalt (Unterhaltsansprüche der Eltern gegen ihre Kinder, wenn das eigene Einkommen nach Eintritt in den Ruhestand für den allgemeinen Lebensbedarf nicht ausreicht oder die Eltern pflegebedürftig werden und die Kosten nicht gedeckt sind; in der Regel macht das Sozialamt in diesen Fällen die Ansprüche gegen die Kinder aus übergegangenem Recht geltend).
Ich berate Sie auch, wenn Sie eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft führen und eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen bzw. diese wieder aufheben möchten. Auch bei Lebenspartnerschaften empfiehlt es sich, vor der Begründung anwaltlichen Rat einzuholen und gegebenenfalls Angelegenheiten vorab vertraglich zu regeln. Bei einer Trennung sollten Sie möglichst frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, damit ich Ihre Interessen rechtzeitig und sachgerecht vertreten kann.